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Weitere Informationen zu Ihrem Auftrag:

 

  Scheibentönung   |   Autobeschriftung   |   Textilbeschriftung   |   Werbeartikel & Produktsicherheitsgesetz


HINWEISE zur (Selbst-) Tönung Ihrer Autoscheiben.

Je nach Witterungsverhältnissen/Umgebungstemperatur dauert es bis zu 30 Tage ehe die Folie komplett getrocknet ist und optimal haftet. In der Regel werden Sie direkt nach der Montage feststellen, dass durch die Restfeuchte die Tönungsfolie fleckig wirkt. Dies ist ein normaler Prozess der Trocknung. Ebenso können Schlieren und kleinere Luftblasen auftreten, die durch das Anbringen mit einem Rakel entstehen. Nach der Montage sollten Sie daher min. 14 Tage auf die Nutzung der Heckscheibenheizung verzichten und die hinteren Fenster geschlossen halten! Die Wasserblasen und Schlieren trocknen aus.

Siebdruckrand (schwarz gepunkteter Rand an Heck- und Seitenscheiben): Heckscheiben und Dreiecksfenster sind in aller Regel mit einem Siebdruckrand (Rasterpunkt Keramik) versehen. Hier gibt es stets Abweichungen in der Dicke dieser Punkte. Diese können vom Fahrzeugtyp abweichen, aber auch innerhalb der verbauten Scheiben. Da die Folie eine bestimmte Dicke hat und eine dünne Schicht Kleber aufweißt, kommt es vor, dass die Punkte zu hoch sind und die Folie hier nicht haften kann. Es kann sich hier ein ca. 1cm hellerer Rahmen an diesem Siebdruckrand bilden. Diese Rahmenbreite ist abhängig von der Breite des Siebdruckrandes. Je höher diese Punkte sind, um so weniger kann sie der Kleber umschließen. Dies ist kein Reklamationsgrund. In der Regel sammelt sich hier das Wasser und Luft. Durch Nacharbeit lässt sich dieser Umstand verbessern. Drücken Sie nach etwa 24h mit einem sauberen, weichen Tuch oder Ihren Fingern diese Ränder regelmäßig (über ein paar Tage) von Innen nach Außen nach.

Einschlüsse:
Kleinere Einschlüsse lassen sich nicht vermeiden. Sind diese aus 1,5 m Entfernung nicht mehr wahr zu nehmen, besteht kein Reklamationsgrund. Luft am Heizdraht kann nach einigen Tagen mit dem Finger angedrückt werden.

Lichtspalt bei Scheiben mit Gummieinfassung:
Da die Folien nur bis zur Scheibenhalterung (Auszug aus der allgemeinen Bauartgenehmigung) aufgebracht werden dürfen, ist dieser Lichtspalt kein Reklamationsgrund. Es ist unzulässig ein Verklemmen bzs. Verbinden der Folie mit der Scheibeneinfassung oder Gummidichtung vor zu nehmen.

Das Tönen der 3. Bremsleuchte ist unzulässig.

Autobeschriftungen

1. Es wird nur der äußerlich sichtbare Bereich foliert. Kein Motorraum, keine Innenbereiche, keine Türschweller innen.

Bedingt durch die beschaffenheit glänzender Folien können nach der Reinigung mit dem Tuch oder in der Waschstraße Mikrokratzer entstehen. Diese schließen sich bei Sonneneinstrahlung und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Zzgl. Abholung und Lieferung Ihres Wagens
Wagen bitte einfach waschen (ohne Wachs)
Bitte reinigen Sie ihr Fahrzeug gründlich! Teerreste oder Verschmutzungen auf dem Lack führen zu Pickelbildung, die bei nicht Entfernen keinen Rekalamtionsgrundgrund darstellen.
Entfernen Sie ggf. alte Beschriftungen.

Optional bieten wir die Reinigung gegen Aufpreis an.
Trotz sorgfältiger Reinigung lassen sich aber nicht alle Verschmutzungen entfernen. So kann trotz größter Sorgfalt der ein oder andere Einschluß unter der Folie entstehen. Mängel, die aus 1 m Distanz nicht mehr zu erkennen sind, sind nicht reklamationsfähig.

Zur Folierung gehört die Vorbereitung des Wagens inkl. der Demontage und Montage von Einzelteilen, die bei der Folierung ggf. stören würden (Zierleisten, Griffe, Typenbezeichnung, …). Die Beschriftung wird u.U. mit 2 Personen durchgeführt, da große Folienflächen allein nicht gehändelt werden können.

Bei einer geplanten Folierung in der kalten Jahreszeit sollte das Auto für min. 2 Tage beim Beschrifter eingeplant werden. Der Lack des Wagens bzw. die Folien brauchen eine bestimmte Umgebungstemperatur, um optimal beklebt bzw. verklebt werden zu können.

Bei großformatigen Flächen (Transporter, LKW) im Digitaldruck werden in der Regel die Motive in Bahnen geklebt.

Beim späteren Entfernen der Beschriftung kann es zu Farbunterschieden im Lack kommen, bzw. besteht die Möglichkeit, dass die Beschriftung „sichtbar“ bleibt. In seltensten Fällen können sich auch beim Entfernen der Folien Teile der obersten Lackschicht lösen. Diese Gegebenheiten sind auf den Lackierprozess, den verwendeten Lack und auf das Alter des Lackes zurück zu führen und schließen eine Haftung durch found-print aus.

Textilbeschriftungen

Textilien mit Stickerei
– zu Empfehlen bei langanhaltender Werbewirkung
— bspw. für Dienstkleidungen, hochwertige Werbegeschenke, …
– ausschließlich auf Links waschen und bügeln
– liegt der Stick auf der Rückseite frei, verwenden Sie bitte ein Bügeltuch/Geschirrtuch

Textilien mit Flex- und Flockdruck
– zu Empfehlen für wenig bis mittelmäßig beanspruchte Textilien
— Promotion, Freizeit, Schulabschluß, Feiern, …
— Haltbarkeit je nach Beanspruchung deutlich kürzer als bei einem Stick
– je feiner Linien und Buchstaben sind, um so weniger Klebefläche haben sie
— diese Bereiche werden sich je nach Beanspruchung und Waschverhalten unter Umständen schneller lösen
– ausschließlich auf Links waschen und bügeln
– keinen Weichspüler verwenden
– nicht zu heiß waschen und nicht trocknen
— aufgrund der Hitze kann der Kleber angelöst werden und die Folie hält unter Umständen nicht mehr vollständig

Je nach Beanspruchung setzt der Verschleiß der Beschriftung schneller ein. Reklamationen durch falsches Waschverhalten sind ausgeschlossen.

Werbeartikel & Produktsicherheitsgesetz

Nach dem Produktsicherheitsgesetz muss eine Kennzeichnung vorgenommen werden, wer diesen Artikel auf dem Markt einführt.

Wie gesetzlich vorgeschrieben ist found.print verpflichtet, eine Herstellerkennzeichnung auf allen Verbraucherprodukten anzubringen.
Das Produktsicherheitsgesetz (seit Dezember 2011 in Kraft) besagt, dass grundsätzlich jedes Verbraucherprodukt mit einer Herstellerkennzeichnung und ggf. einer Identifikationsnummer, wie z. B. Artikelnummer, versehen sein muss. Dies bedeutet, dass der vollständige Name und eine zustellfähige Anschrift des Herstellers bzw. des EWR-Importeurs angebracht sein müssen. Die alleinige Angabe einer eMail-Adresse, einer Postfachanschrift oder einer Internetadresse reicht hierfür nicht aus. Die Anbringung auf der Verpackung des Produkts ist nur dann erlaubt, wenn auf dem Produkt eine Anbringung unmöglich ist. Eine Zuwiderhandlung wird mit empfindlichen Strafen und Sanktionen belegt. Der auf dem Produkt genannte Hersteller übernimmt mit der Kennzeichnung gegenüber den Marktüberwachungsbehörden auch alle daraus resultierenden Haftungspflichten. Als Kennzeichnung kann statt der Kennzeichnung unserer Lieferanten / Hersteller Ihr Name und Anschrift als Hersteller angebracht werden.

Wir bieten Ihnen somit folgende Möglichkeiten:
1. Herstellerkennzeichnung von unseren Lieferanten/Herstellern. Je nach Produkt wird die Form der Anbringung mit Ihnen geklärt.

2. Kennzeichnung enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift und weist Sie als Hersteller des Produkts aus. Wenn Sie Ihre Adresse als Kennzeichnung aufdrucken lassen, gelten Sie als alleiniger Hersteller und übernehmen sämtliche gesetzlichen Pflichten. Sollten Sie die Kennzeichnung mit der Anschrift Ihres Kunden planen, bitten wir Sie, Ihren Kunden hierauf hinzuweisen. Wir prüfen im Rahmen der Druckdatenprüfung, ob eine vollständige Adresse in den Druckdaten existiert, die Zustellfähigkeit prüfen wir jedoch nicht. Folgende Formatierung ist zulässig:
„Hersteller: Firmenname, Straße Hausnr., D – PLZ Ort, Internetadresse“

Allgemein

Zwischenverkauf vorbehalten. Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % sind zulässig und technisch bedingt. Sie geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag.